Landesanwaltstag Sachsen-Anhalt 2026

Wer Personenschäden nach Unfällen bearbeitet, kennt das Problem: Mediziner und Juristen sprechen oft nicht dieselbe Sprache. Genau hier setzt das Modul „Medizin meets Recht – Medizinische Gutachten zu lesen und verstehen“ mit RiSG Stefan Bultmann und Dr. Ulf Thiebe beim 23. LandesAnwaltsTag Sachsen‑Anhalt an.

Die Referenten kennen die Kommunikationsprobleme zwischen Medizinern und Juristen und werden diese an Beispielen zu den Haftungsfragen beim „Klassiker“ der Rotatorenmanschettenläsionen und anderen Sehnenschädigungen erläutern.

„Eine gesunde Sehne reißt nicht“, liest man immer wieder – stimmt das eigentlich und was können RechtsanwältInnen dagegen vorbringen…

In Deutschland werden pro Jahr etwa 8 Millionen Unfälle verursacht, häufig mit Verletzungen des Muskel-Sehnen-Komplexes. Hierbei stellt sich für Rechtsanwälte die Frage, wer im Einzelfall haftet – gesetzlicher oder privater Versicherungsträger, ein Unfallgegner usw.

Die Fachanwälte sollten nicht nur wissen, wie ein solcher Fall juristisch zu lösen ist. Sie müssen die medizinischen Zusammenhänge verstehen, damit das Prozessrisiko vernünftig eingeschätzt werden kann. Wie gestaltet sich die Haftung nach einem „Sehnenschaden“ zB. durch einen Verkehrsunfall. Welche Schäden sind durch die Berufsgenossenschaft (GUV), die gesetzliche Krankenversicherung oder etwa die private Unfallversicherung (PUV) abgedeckt und wie werden diese entschädigt.

Wann liegt überhaupt ein Unfall – im Rechtssinne – vor?

„Ist der Versicherte so geschützt, wie er die Arbeit antritt“?

Behandelt werden diese Themen für die unterschiedlichen Rechtsgebiete. Im Fokus stehen neben den juristischen Anforderungen (Sozialversicherungsrecht, PUV und Zivilrecht), insbesondere die medizinischen Fragestellungen hinsichtlich der unterschiedlichen Kausalitätsanforderungen in den einzelnen Rechtsgebieten, denn im Hinblick auf die Kausalitätsanforderungen gibt es erhebliche Unterschiede (Strengbeweis der haftungsbegründenden Kausalität im Zivilrecht, hinreichende Wahrscheinlichkeit im Bereich des Sozialversicherungsrechts), sodass allen Fachanwaltsdisziplinen die Unterscheidung und die praktischen Auswirkungen anhand der juristischen, aber auch der medizinischen Kriterien verständlich dargelegt werden.

Was sind medizinisch „Texturstörungen“, was sind „degenerative Veränderungen“ – wie ist der „aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand“ definiert?

Wozu brauchen Anwälte diese Erkenntnisse und können sie prozessual umsetzen?!

Die juristische Darstellung erfolgt unter Zugrundelegung der einschlägigen aktuellen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung. Medizinisch werden die Grundlagen und der anatomische Aufbau von Sehnen allgemein, der Achillessehne und der vier Sehnen der Rotationsmanschette sehr systematisch und für die medizinischen Laien gut verständlich dargestellt. Ein medizinischer Laie ist nach dem Seminar in der Lage, die medizinischen Anforderungen, insbesondere auch medizinische Sachverständigengutachten zu lesen und zu verstehen.

Weitere Stichworte, die in der anwaltlichen Praxis immer wieder Probleme aufwerfen können, sind „Schadensanlagen, Vorschäden, Vorinvalidität“ usw.

Selbstverständlich gehen die Referenten intensiv auf die Fragen bzw. Beispielsfälle aus dem Auditorium ein.

Die digitale Transformation macht auch vor dem Arbeitsrecht nicht halt: KI‑gestützte Tools, automatisierte Entscheidungsprozesse und neue Formen der Zusammenarbeit werfen die Frage auf, wie weit Arbeitsvertrag und Kollektivrecht diese Entwicklung tragen – und wo Grenzen verlaufen.

Beim 23. LandesAnwaltsTag Sachsen‑Anhalt beleuchtet Rechtsanwalt Dr. Stefan Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in der Modulreihe „KI im Arbeitsverhältnis“ (C1–C4) genau dieses Spannungsverhältnis. Im Zentrum stehen die Einführung und Nutzung von KI im Arbeitsverhältnis, Haftungs‑ und Arbeitsschutzfragen, Diskriminierungsschutz sowie gesetzliche und kollektivrechtliche Verbote.

Sie erhalten eine praxisnahe Übersicht: Was ist KI im arbeitsrechtlichen Sinne, welche Rechte und Pflichten treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie wirken Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge auf KI‑Einsatz, und welche Rolle spielt das Weisungsrecht des Arbeitgebers, wenn KI‑Systeme Arbeitsinhalte steuern? Ziel ist, die digitale Transformation so zu gestalten, dass sie arbeitsvertraglich und kollektivrechtlich tragfähig bleibt – statt zum Risiko im Betrieb zu werden.

Wer im Familienrecht arbeitet, weiß: Der Scheidungsverbund und das Sorgerecht sind rechtlich anspruchsvoll und zugleich voller unscheinbarer Fallstricke. Beim 23. LandesAnwaltsTag Sachsen‑Anhalt führt Sie Patrick Hecken, Richter am Amtsgericht Dillingen an der Donau, durch die vier Familienrechts‑Module B1–B4 – mit einem Vortragsstil, der fachlich dicht und zugleich kurzweilig und lebendig ist.

Der Referent unterrichtet seit 2019 Fachanwaltsfortbildungen, überwiegend im Familienrecht, und setzt bewusst den Fokus auf Themen, die in der täglichen Praxis oft „als selbstverständlich“ hingenommen werden – genau dort, wo sich die eigentlichen Probleme und Stolpersteine verstecken. Die Module zum Scheidungsverbund – Kosten, Chancen, Risiken und zu den aktuellen Entwicklungen im Sorgerecht sind darauf angelegt, typische Fehlerquellen aufzudecken und praxisnahe Lösungen zu vermitteln

Die Familienrechtsreihe mit Patrick Hecken richtet sich an alle, die Scheidungsverbünde, Sorgerechtsgestaltungen und die strategische Prozessführung im Familienrecht nicht nur rechtssicher, sondern auch mandantenorientiert und effizient gestalten wollen – und dabei von einem dynamischen, nachvollziehbaren Vortragsformat profitieren möchten.

Ein Prozess wird selten allein durch die richtige Norm entschieden – ebenso wichtig ist, was im Zeugenstand tatsächlich passiert, und wie Gericht und Anwaltschaft die Beweisaufnahme führen. Genau diese Schnittstelle zwischen Aussagepsychologie, richterlicher Praxis und anwaltlicher Strategie steht im Zentrum des Litigation-Schwerpunkts beim 23. LandesAnwaltsTag Sachsen-Anhalt mit Prof. Dr. Elsa Gewehr, RiLG Wolfgang Ehm und RA Guido Kutscher.

Prof. Dr. Elsa Gewehr, Professorin für Kriminalpsychologie, eröffnet im Modul D2 und D3 „Zeugenvernehmung im Prozess" die aussagepsychologische Perspektive: Ihre Forschung zu suggestivem Frageverhalten, zur Befragung von Kindern und zu Persönlichkeitsunterschieden im aussagepsychologischen Kontext fließt unmittelbar in ihre Praxis als gerichtliche Sachverständige für Glaubhaftigkeitsgutachten ein. Sie zeigt, woran sich verzerrte, suggerierte oder manipulierte Aussagen erkennen lassen – Wissen, das jede Beweiswürdigung im Zeugenstand schärfer macht.

Im Modul „Verfahrensführung und Beweisrecht aus richterlicher und anwaltlicher Sicht" (A5/A6, Samstag) treten zwei weitere Perspektiven hinzu, die im Gerichtssaal ständig miteinander verhandeln: RiLG Wolfgang Ehm, seit 2020 Vizepräsident des Landgerichts Halle zeigt, wie ein Gericht Beweisaufnahmen strukturiert und Glaubwürdigkeit prüft. RA Guido Kutscher, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Präsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt, bringt seine anwaltliche Prozesstaktik aus über 25 Jahren Praxis ein – von Verfahren bis zum Bundesgerichtshof bis zur strategischen Führung komplexer Beweisverfahren.

Zusammen ergibt sich ein Dreiklang aus wissenschaftlicher Aussagepsychologie, richterlicher Verfahrenspraxis und anwaltlicher Prozessstrategie – unentbehrlich für alle, die Zeugenvernehmungen und Beweisaufnahmen nicht dem Zufall überlassen, sondern gezielt vorbereiten und durchführen wollen.

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